Terabyte B.V., handelnd unter dem Namen ReMarkt
Letzte Aktualisierung: 20. August 2026
In diesen Garantiebedingungen erläutern wir, welche Garantie ReMarkt für Bestellungen über www.remarkt.at oder mit einer Lieferadresse in Österreich bietet, wie Sie einen Defekt melden können und wie wir einen Garantieantrag bearbeiten.
Artikel 1 – Garantie auf Ihr Produkt
- Alle von ReMarkt verkauften Produkte werden vor dem Versand geprüft, getestet und gereinigt. Wo nötig, werden Teile repariert oder ersetzt.
- ReMarkt bietet auf jedes Produkt eine freiwillige Garantie von mindestens 12 Monaten ab dem Tag der Lieferung. Die genaue Garantiefrist und das Produkt, für das sie gilt, sind auf der Produktseite, der Bestellbestätigung oder der Rechnung angegeben.
- Die freiwillige Garantie gilt für Verbraucher und Geschäftskunden, sofern bei einem geschäftlichen Vertrag nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Gesetzliche Verbraucherrechte gelten ausschließlich für Verbraucher.
- Die freiwillige Garantie gilt, wenn ReMarkt das betreffende Produkt in Österreich geliefert hat. Die Garantie wird von unserem Standort in den Niederlanden aus abgewickelt.
- Die freiwillige Garantie ist ausschließlich für den ursprünglichen Käufer bestimmt und bei einem Weiterverkauf nicht auf einen neuen Eigentümer übertragbar, auch dann nicht, wenn der ursprüngliche Kaufbeleg mitgegeben wird.
- Wenn Sie bei der Bestellung eine Garantieverlängerung erworben haben, gilt die auf der Bestellbestätigung oder der Rechnung angegebene verlängerte Garantiefrist, höchstens jedoch drei Jahre.
- Für Akkus und Batterien gelten die ergänzenden Bedingungen des Artikels 4.
- Für Verbraucher in Österreich haftet ReMarkt grundsätzlich zwei Jahre ab der Lieferung für eine Vertragswidrigkeit des Produkts. Dieser gesetzliche Schutz gilt auch für gebrauchte und refurbished Produkte. Die freiwillige Garantie von ReMarkt ergänzt diese Rechte und schränkt sie nicht ein.
- Tritt ein Mangel innerhalb eines Jahres nach der Lieferung zutage, wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Lieferung vorhanden war, es sei denn, ReMarkt weist das Gegenteil nach oder diese Vermutung ist mit der Art des Produkts oder des Mangels unvereinbar.
- Entspricht ein Produkt nicht dem Vertrag, hat der Verbraucher nach den gesetzlichen Voraussetzungen in erster Linie Anspruch auf kostenlose Verbesserung oder Austausch. ReMarkt darf die gewählte Abhilfe verweigern, wenn diese unmöglich ist oder im Vergleich zu einer anderen geeigneten Abhilfe unverhältnismäßige Kosten verursacht.
- Entscheidet sich der Verbraucher, wenn ihm das Gesetz eine Wahl lässt, für die Reparatur statt des Austauschs, verlängert ReMarkt die anwendbare gesetzliche Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate entsprechend den ab dem 31. Juli 2026 geltenden Regeln. Verbesserung oder Austausch erfolgen innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher. Wenn Verbesserung oder Austausch nicht möglich sind, fehlschlagen oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, kann der Verbraucher nach den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Preisminderung oder Vertragsauflösung haben.
Artikel 2 – Wofür gilt die Garantie?
- Die Garantie gilt für technische oder hardwarebedingte Defekte, die während der anwendbaren Garantiefrist bei normaler Nutzung auftreten.
- Zu technischen oder hardwarebedingten Defekten können unter anderem gehören:
- ein Produkt, das nicht mehr startet oder unerwartet ausfällt;
- ein Defekt am Mainboard, Arbeitsspeicher oder Datenträger;
- ein Defekt am mitgelieferten Netzteil, Adapter oder Ladegerät;
- ein Defekt an der Tastatur, am Touchpad oder an einer mitgelieferten Maus;
- ein Defekt an Anschlüssen, Kühlung, WLAN, Bluetooth, Kamera, Mikrofon oder Lautsprechern;
- ein technischer Defekt am Bildschirm;
- eine andere hardwarebedingte Störung, durch die das Produkt nicht so funktioniert, wie es vernünftigerweise erwartet werden durfte.
- Diese Aufzählung ist nicht abschließend. ReMarkt beurteilt jeden Antrag anhand des Produkts, des gemeldeten Problems und der Umstände der Nutzung.
- Für Akkus und Batterien gilt Artikel 4. Für Software und Updates gilt Artikel 8.
- Bei einem berechtigten Garantieantrag sind die erforderliche Untersuchung, die Ersatzteile, die Reparatur und die geeignete Abhilfe kostenlos.
Artikel 3 – Was fällt nicht unter die Garantie?
- Die Garantie gilt nicht für Schäden oder Störungen, die unmittelbar durch äußere Einwirkungen, unsachgemäße Nutzung, unzureichende Wartung oder normalen Verschleiß verursacht wurden, der dem Alter, der Nutzungsdauer und der gewählten Zustandsklasse des Produkts entspricht.
- Hierunter können unter anderem fallen:
- Sturz-, Stoß-, Druck- oder Bruchschäden;
- Feuchtigkeits- oder Flüssigkeitsschäden;
- Schäden durch Brand, extreme Hitze, Blitzschlag oder eine falsche Stromversorgung;
- Nutzung entgegen der Bedienungsanleitung oder dem vorgesehenen Verwendungszweck;
- starke Verschmutzung, blockierte Lüftungsöffnungen oder unzureichende Kühlung;
- normaler und zu erwartender Verschleiß, sofern kein vorzeitiger Defekt vorliegt;
- kosmetische Gebrauchsspuren, die der gewählten Zustandsklasse entsprechen und vor dem Kauf angegeben wurden;
- Schäden durch ungeeignetes oder nicht kompatibles Zubehör, Netzteile oder Peripheriegeräte;
- Schäden durch nicht zulässige Änderungen, Reparaturen oder Teile.
Reparaturen und Änderungen durch Dritte
- Möchten Sie innerhalb der Garantiefrist Arbeiten oder eine Reparatur von einem anderen Unternehmen durchführen lassen? Bitten Sie ReMarkt dann immer vorab um schriftliche Zustimmung.
- ReMarkt übernimmt keine Garantie für Arbeiten oder Teile von Dritten und auch nicht für Schäden, die durch solche Arbeiten oder Teile verursacht oder verschlimmert wurden.
- Eine Reparatur oder Änderung durch einen Dritten führt nicht automatisch zum Erlöschen jedes Garantieanspruchs für das gesamte Produkt. ReMarkt prüft, ob ein Zusammenhang zwischen den Arbeiten und dem gemeldeten Defekt besteht und ob eine zuverlässige technische Beurteilung noch möglich ist.
Untersuchung und Reparatur außerhalb der Garantie
- Stellt sich heraus, dass der Defekt nicht unter die Garantie oder die gesetzliche Gewährleistung fällt? Dann erläutern wir Ihnen die Ursache und die verfügbaren Möglichkeiten.
- Eventuelle Untersuchungs-, Reparatur- und Versandkosten werden Ihnen vorab mitgeteilt. Eine kostenpflichtige Reparatur wird erst durchgeführt, nachdem Sie den Kostenvoranschlag genehmigt haben.
Artikel 4 – Akkus und Batterien
- Akkus und Batterien sind Verschleißteile. Die maximale Kapazität nimmt bei normaler Nutzung und durch Alterung allmählich ab.
- Für Laptop-Akkus gelten bei Lieferung die folgenden Mindestkapazitätsnormen im Verhältnis zur ursprünglichen Auslegungskapazität:
- 5 Sterne: mindestens 80 %;
- 4 Sterne: mindestens 70 %;
- 3 Sterne: mindestens 60 %.
- Diese Kapazitätsprozentsätze gelten speziell für Laptop-Akkus. Für Akkus und Batterien in anderen Produkten gilt keine feste Zustandsklasse, sofern dies beim Produkt nicht ausdrücklich angegeben ist.
- Der Akku muss bei unserer Endkontrolle mindestens die Norm der gewählten Zustandsklasse erfüllen. Erfüllt der Akku diese Norm nicht? Dann wird der Laptop nicht in dieser Zustandsklasse geliefert, ohne dass der Akku zuvor ersetzt oder eine andere geeignete Lösung angewendet wird. Dadurch kann sich die Lieferung verzögern. ReMarkt informiert Sie, wenn dies der Fall ist.
- Ein Kapazitätsprozentsatz entspricht nicht einer festen Nutzungsdauer. Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt unter anderem vom Gerät, den Einstellungen, der Helligkeit, der Energieverwaltung, den verwendeten Programmen und der Auslastung ab.
- ReMarkt bietet für die Dauer von drei Monaten ab der Lieferung eine freiwillige Garantie auf die technische Funktion eines mitgelieferten Akkus oder einer mitgelieferten Batterie. Diese Frist schränkt die gesetzlichen Rechte der Verbraucher in Österreich nicht ein.
- Wir beurteilen einen Akku oder eine Batterie unter anderem dann, wenn er bzw. sie nicht erkannt wird, nicht lädt, unerwartet ausfällt oder eine andere technische Störung aufweist. Eine normale, allmähliche Kapazitätsabnahme fällt nicht unter diese freiwillige Akkugarantie.
- Ein Ersatzakku muss nicht neu sein, muss bei einem Laptop jedoch mindestens die Kapazitätsnorm der gewählten Zustandsklasse erfüllen.
- Stellen Sie die Nutzung und das Aufladen eines Akkus oder einer Batterie sofort ein, wenn er bzw. sie sich aufbläht, ausläuft, ungewöhnlich heiß wird oder anderweitig möglicherweise unsicher ist. Wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an unseren Kundenservice.
Artikel 5 – Carry-in-Garantie
- ReMarkt bietet eine Carry-in-Garantie. Das bedeutet, dass das Produkt für die technische Untersuchung und die weitere Abwicklung bei ReMarkt eingereicht werden muss.
- Melden Sie den Defekt zunächst gemäß Artikel 6. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie die passenden Versand- oder Abgabeanweisungen.
- ReMarkt führt keine Reparaturen vor Ort beim Kunden durch.
- Das Vorbeibringen oder Abholen eines Produkts an unserem Standort ist ausschließlich möglich, nachdem dies mit unserem Kundenservice abgestimmt wurde. ReMarkt hat kein Ladengeschäft und keinen Showroom.
- Große, schwere oder auf einer Palette gelieferte Produkte dürfen nicht ohne Absprache als normales Paket zurückgesendet werden. Befolgen Sie hierfür die erhaltenen Anweisungen und, sofern anwendbar, die Paletten-Richtlinie.
- Die Kosten eines Garantieantrags werden gemäß Artikel 10 behandelt.
Artikel 6 – Garantie beantragen
- Melden Sie einen Garantieantrag über das Retourenportal von www.remarkt.at an.
- Haben Sie die Bestellung über Ihr ReMarkt-Konto aufgegeben? Öffnen Sie dann die betreffende Bestellung in Ihrem Konto und wählen Sie die verfügbare Rücksende- oder Garantieoption.
- Haben Sie als Gast bestellt? Verwenden Sie dann die Bestellnummer und die E-Mail-Adresse, mit der die Bestellung aufgegeben wurde.
- Wird die Bestellung nicht automatisch erkannt? Wenden Sie sich dann an unseren Kundenservice und geben Sie Ihre Bestellnummer an. Eine Gastbestellung kann mit einem neuen Konto verknüpft werden, wenn für beide dieselbe E-Mail-Adresse verwendet wird.
- Geben Sie beim Antrag, soweit verfügbar, die Bestell- oder Rechnungsnummer, das Modell, die Seriennummer oder den Service-Tag, eine klare Beschreibung des Problems, den Zeitpunkt, zu dem das Problem aufgetreten ist, Fehlermeldungen und bereits durchgeführte Prüfungen an. Fügen Sie nach Möglichkeit Fotos oder ein Video bei.
- Haben Sie die Rechnung nicht mehr? Dann können Sie auch mit einer Bestellbestätigung, einem Kontoauszug oder einem anderen zuverlässigen Nachweis belegen, dass und wann das Produkt bei ReMarkt gekauft wurde.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Bestätigung, dass der Antrag eingegangen ist. Dies ist noch nicht immer die endgültige Rücksendeanweisung. Anträge werden an Werktagen geprüft und genehmigt. Danach erhalten Sie die passenden Anweisungen.
- Senden Sie das Produkt nicht ein, bevor Sie die Versand- oder Abgabeanweisungen erhalten haben.
Artikel 7 – Untersuchung und Reparatur
- Nach Eingang und Registrierung untersucht ReMarkt das Produkt und den gemeldeten Defekt.
- Wir bemühen uns, die Untersuchung und die Abwicklung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und Registrierung abzuschließen. Die Bearbeitung kann länger dauern, wenn eine zusätzliche Untersuchung erforderlich ist, Ersatzteile bestellt werden müssen oder kein geeignetes Ersatzprodukt sofort verfügbar ist. In diesem Fall informieren wir Sie über den Fortschritt.
- Je nach Defekt und Umständen kann ReMarkt das Produkt reparieren, ein Teil ersetzen, ein gleichwertiges refurbished Ersatzprodukt anbieten oder eine andere geeignete Lösung anwenden.
- Wir berücksichtigen die von Ihnen gewünschte Lösung. ReMarkt darf eine andere Lösung anbieten, wenn die gewünschte Lösung unmöglich ist, unverhältnismäßig kostspielig ist oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten durchgeführt werden kann.
- Ein Ersatzprodukt muss nicht exakt dasselbe Modell sein, muss jedoch hinsichtlich Funktionalität, Wert und Zustandsklasse mindestens gleichwertig sein. Von diesen Grundsätzen kann nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung abgewichen werden.
- Kann das Produkt nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten repariert oder ersetzt werden? Dann besprechen wir eine angemessene Preisminderung oder, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die Vertragsauflösung und Rückerstattung.
- Eine Vertragsauflösung ist nicht möglich, wenn die Abweichung so geringfügig ist, dass sie eine Auflösung nicht rechtfertigt.
- Teile, die während einer Reparatur ersetzt werden, gehen in das Eigentum von ReMarkt über, sofern nicht vorab schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Artikel 8 – Software und Updates
- Ein von ReMarkt mitgeliefertes Betriebssystem sowie von ReMarkt installierte Treiber, Software und Lizenzen müssen bei der Lieferung wie beschrieben funktionieren.
- Ein Softwareproblem fällt unter die Garantie, wenn es unmittelbar durch einen Hardwaredefekt oder einen Fehler bei der von ReMarkt durchgeführten Installation verursacht wird.
- Ein Softwareproblem fällt nicht unter die Garantie, wenn es unmittelbar durch vom Nutzer installierte oder entfernte Software, Malware, falsche Einstellungen, nicht zulässige Änderungen an Windows, BIOS oder Firmware oder durch nicht unterstützte Treiber oder Software von Dritten verursacht wurde. Dies gilt auch, wenn das Problem ausschließlich dadurch entstanden ist, dass ein erforderliches Update nicht innerhalb einer angemessenen Frist installiert wurde, sofern Sie über die Verfügbarkeit, die Folgen und die Installation dieses Updates informiert wurden.
- Das Installieren oder Ändern von Software führt nicht automatisch zum Erlöschen jedes Garantieanspruchs. ReMarkt prüft, ob ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen der Änderung und dem gemeldeten Problem besteht.
- Für Produkte mit digitalen Elementen gelten darüber hinaus die gesetzlichen Regeln zu erforderlichen Funktions- und Sicherheitsupdates. Bekannte Einschränkungen bei Kompatibilität, Support oder künftigen Updates werden vor dem Kauf angegeben.
- Wenn ein Softwareproblem vom Nutzer verursacht wurde und nicht unter die Garantie fällt, kann ReMarkt eine kostenpflichtige Neuinstallation oder andere Unterstützung anbieten. Die Kosten werden vorab mitgeteilt.
- Für persönliche Dateien, Konten und Backups gilt Artikel 9.
Artikel 9 – Persönliche Daten und Backup
- Erstellen Sie vor dem Einsenden oder Vorbeibringen ein vollständiges Backup aller Daten, die Sie behalten möchten.
- Bei der Prüfung, Reparatur oder dem Austausch kann es erforderlich sein, das Gerät zurückzusetzen, Software neu zu installieren oder einen Datenträger zu ersetzen. Dadurch können Daten und installierte Programme gelöscht werden.
- Entfernen Sie nach Möglichkeit persönliche Dateien, gespeicherte Passwörter und persönliche Konten. Melden Sie Microsoft-, Apple-, Google- und andere Konten ab und deaktivieren Sie Aktivierungssperren und Funktionen wie „Mein Gerät suchen“.
- Entfernen Sie SIM-Karten, Speicherkarten, USB-Sticks und andere externe Datenträger, bevor Sie das Produkt einreichen.
- Geben Sie niemals das Passwort eines persönlichen Kontos weiter. Ist für die Prüfung ein Zugang zum Gerät erforderlich? Legen Sie dann vorzugsweise ein vorübergehendes lokales Testkonto an.
- Verwendet das Gerät das standardmäßige lokale ReMarkt-Konto und ist dafür kein Passwort festgelegt? Lassen Sie das Passwortfeld im Antrag dann leer.
- Können Sie aufgrund des Defekts kein Backup erstellen, keine Daten löschen, keine Konten abmelden oder keine Aktivierungssperre deaktivieren? Geben Sie dies dann deutlich im Antrag an.
- ReMarkt kann nicht garantieren, dass Daten während der Untersuchung oder Reparatur erhalten bleiben. ReMarkt ist nicht für die Aufbewahrung oder Wiederherstellung von Daten verantwortlich, von denen kein Backup erstellt wurde, es sei denn, ReMarkt haftet hierfür nach dem Gesetz.
- ReMarkt verarbeitet Daten auf dem Produkt ausschließlich insoweit, als dies für die Untersuchung und Abwicklung des Antrags erforderlich ist, und handelt dabei gemäß der Datenschutzerklärung.
Artikel 10 – Kosten im Garantiefall
- Senden Sie ein Produkt nicht ein, bevor Sie die Versand- oder Abgabeanweisungen von ReMarkt erhalten haben.
- Bei einem berechtigten Garantie- oder Gewährleistungsantrag trägt ReMarkt die erforderlichen Kosten für den Rücktransport, die Untersuchung, die Ersatzteile, die Reparatur oder den Austausch und die Rücksendung.
- Nutzen Sie die von ReMarkt angebotene Versandmethode oder das bereitgestellte Rücksendeetikett.
- Wählen Sie ohne vorherige Absprache eine andere oder unnötig teure Versandmethode? Dann kann die Erstattung auf die angemessenen Kosten der von ReMarkt angebotenen Versandmethode beschränkt werden.
- Bei großen, schweren oder auf einer Palette gelieferten Produkten muss der Transport vorab mit ReMarkt abgestimmt werden.
- Stellt sich nach der Untersuchung heraus, dass das gemeldete Problem nicht unter die Garantie oder die gesetzliche Gewährleistung fällt? Dann gelten die Kostenregelungen des Artikels 3. ReMarkt stellt keine Kosten in Rechnung, ohne Sie vorab über deren Art und Höhe zu informieren.
Artikel 11 – Garantie nach Reparatur oder Austausch
- Nach einer Reparatur läuft die ursprüngliche freiwillige Garantiefrist weiter. Die Garantiefrist beginnt durch eine Reparatur nicht automatisch neu.
- Ein im Rahmen der Garantie ersetztes Teil fällt für die verbleibende ursprüngliche Garantiefrist unter die Garantie.
- Wird das gesamte Produkt im Rahmen der Garantie ersetzt? Dann gilt für das Ersatzprodukt die verbleibende freiwillige Garantiefrist der ursprünglichen Bestellung.
- Haben Sie eine Garantieverlängerung erworben? Dann bleibt der noch nicht abgelaufene Teil dieser verlängerten Garantiefrist anwendbar.
- Tritt derselbe Defekt nach einer Reparatur oder einem Austausch erneut auf? Melden Sie dies dann erneut bei ReMarkt. Die weitere Lösung wird gemäß Artikel 7 beurteilt.
- Für eine kostenpflichtige Reparatur außerhalb der ursprünglichen Garantiefrist kann eine gesonderte Garantie gelten. Deren Dauer und Bedingungen sind im Kostenvoranschlag oder auf der Rechnung angegeben.
- Eine Reparatur oder ein Austausch schränkt die übrigen Rechte, die einem Verbraucher nach dem Gesetz zustehen, nicht ein.
Artikel 12 – Meldung, Beurteilung und Beschwerden
- Der Verbraucher wird gebeten, einen Mangel so bald wie möglich nach der Entdeckung zu melden. Eine spätere Meldung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Rechte, solange die nach österreichischem Recht anwendbare Frist nicht abgelaufen ist.
- ReMarkt beurteilt einen Verbraucherantrag nach den in Österreich geltenden gesetzlichen Beweisregeln und Abhilfen. Die freiwillige Garantiefrist von ReMarkt ersetzt diese gesetzliche Beurteilung nicht.
- Ist die freiwillige Garantiefrist abgelaufen? Dann wird ein Verbraucherantrag nicht allein aus diesem Grund abgelehnt. ReMarkt prüft auch, ob noch gesetzliche Rechte anwendbar sind.
- Sie müssen die genaue technische Ursache nicht selbst feststellen. Geben Sie eine möglichst klare Beschreibung und senden Sie nach Möglichkeit Fehlermeldungen, Fotos oder ein Video mit.
- ReMarkt ist als Verkäufer der Ansprechpartner für die Beurteilung und Abwicklung. ReMarkt kann für die Untersuchung oder Reparatur einen Hersteller, Lieferanten oder anderen Spezialisten hinzuziehen.
- Sind Sie mit unserer Beurteilung oder der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden? Wenden Sie sich dann an unseren Kundenservice. Darüber hinaus können Sie unser Beschwerdeverfahren nutzen.
Artikel 13 – Kontakt- und Unternehmensdaten
ReMarkt ist ein Handelsname von Terabyte B.V.
Firmenname: Terabyte B.V.
Handelsname: ReMarkt
Adresse: Ellerweg 2, 6037 RS Kelpen-Oler, Niederlande
Handelsregisternummer (KvK): 52945855
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL850678201B01
E-Mail-Adresse: [email protected]
Telefonnummer: +31 (0)495 712876
Garantie beantragen
Sie können einen Garantieantrag über das Retourenportal von www.remarkt.at einreichen.
Geben Sie bei Fragen zu einem Antrag immer Ihre Bestellnummer und, sofern verfügbar, die Rücksendenummer, das Modell und die Seriennummer oder den Service-Tag an.
Vorbeibringen oder Abholen
ReMarkt ist ein Webshop und hat kein Ladengeschäft und keinen Showroom. Das Vorbeibringen oder Abholen eines Produkts ist ausschließlich möglich, nachdem dies mit unserem Kundenservice abgestimmt wurde.
Unser Standort ist hierfür an Werktagen zugänglich:
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen können abweichende Öffnungszeiten gelten.
