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Paletten-Richtlinie und Palettenlieferungen

Terabyte B.V., handelnd unter dem Namen ReMarkt

Letzte Aktualisierung: 20. August 2026

In dieser Paletten-Richtlinie erklären wir, wann ReMarkt eine Bestellung über www.remarkt.at mit einer Lieferadresse in Österreich per Palette versendet, wie der Transport abläuft und was Sie bei der Lieferung, bei Schäden oder bei einer Rücksendung tun müssen. Diese Richtlinie ergänzt unsere Lieferbedingungen, Rücksendebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Abweichungen haben zwingende gesetzliche Bestimmungen und die für die Bestellung geltenden Bedingungen Vorrang.

PALETTENVERSAND UND VORBEREITUNG

Artikel 1 – Wann setzen wir Palettenversand ein?

ReMarkt setzt Palettenversand ein, wenn eine Bestellung aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts, der Anzahl der Produkte oder ihrer Empfindlichkeit nicht für den regulären Paketversand geeignet ist.

Palettenversand wird unter anderem eingesetzt für:

  • Drucker und andere große oder schwere IT-Hardware;
  • mehrere Monitore oder größere Stückzahlen an Produkten;
  • Großbestellungen;
  • empfindliche Sendungen, die zusätzliche Stabilität und zusätzlichen Schutz benötigen;
  • Bestellungen, die die maximalen Abmessungen oder das maximale Gewicht für den Paketversand überschreiten.

ReMarkt legt fest, welche Versandart für die Bestellung am besten geeignet ist. Wird eine Bestellung per Palette versandt, wird der Kunde darüber vorab oder spätestens mit der Versandbestätigung informiert.

Artikel 2 – Versanddienstleister und Liefergebiet

Für Palettensendungen arbeitet ReMarkt mit spezialisierten Versanddienstleistern und Transportnetzwerken zusammen.

  • Für Palettensendungen nach Österreich wird in der Regel Quicargo oder ein angeschlossener spezialisierter Versanddienstleister eingesetzt.
  • Der Versanddienstleister wird auf Grundlage von Umfang, Bestimmungsort, Erreichbarkeit, Verfügbarkeit, Zollmöglichkeiten und Transportplanung ausgewählt.
  • Quicargo bündelt Sendungen über ein Netzwerk von Versanddienstleistern. Dadurch kann der Name des ausführenden Versanddienstleisters je Sendung unterschiedlich sein.

Der Name des ausführenden Versanddienstleisters kann je Sendung unterschiedlich sein. Der gewählte Versanddienstleister ändert nichts an der Verantwortung von ReMarkt, eine Verbraucherbestellung ordnungsgemäß zuzustellen.

Artikel 3 – Wie läuft eine Palettenlieferung ab?

  1. ReMarkt informiert Sie darüber, dass die Bestellung als Palettensendung versandt wird.
  2. Die Produkte werden stabil auf einer Palette platziert und sicher gesichert.
  3. Der Versanddienstleister plant die Sendung und den weiteren Transport.
  4. Die Palette wird bis zur Haustür oder an einen erreichbaren Ort im Erdgeschoss geliefert.
  5. Der Empfänger prüft die Palette bei der Lieferung und quittiert den Empfang.

Der Fahrer liefert die Palette ab, packt die Waren jedoch nicht aus, installiert keine Produkte und bringt die Palette nicht in ein Stockwerk oder weiter in das Gebäude hinein. Sorgen Sie daher dafür, dass ausreichend Hilfe oder geeignete Hilfsmittel vorhanden sind, wenn die Palette nach der Zustellung im Gebäude bewegt werden muss.

Artikel 4 – Vorbereitung der Lieferadresse

Ein Hubwagen kann nur auf einem ebenen und befestigten Untergrund sicher eingesetzt werden. Prüfen Sie daher vor dem Liefertag, ob die Lieferadresse geeignet und erreichbar ist.

Die Lieferadresse muss

  • für einen Lkw erreichbar sein;
  • ausreichend Platz bieten, um die Palette sicher abzustellen;
  • über einen ebenen, befestigten Untergrund verfügen, wie Asphalt, Beton oder Pflaster;
  • auf dem Weg zum Abstellort frei von Treppen, engen Durchgängen, losem Untergrund und hohen Schwellen sein;
  • zum vereinbarten oder angekündigten Lieferzeitpunkt zugänglich sein.

Eine Lieferung in ein Stockwerk, über eine Treppe, über Kies, Rasen oder losen Sand oder durch einen zu engen Durchgang ist nicht möglich. Die Standardlieferung endet an der Haustür oder an einem erreichbaren Ort im Erdgeschoss.

Sind Sie unsicher, ob die Lieferadresse geeignet ist? Dann wenden Sie sich bitte vor dem Versand an unseren Kundenservice. So können wir beurteilen, ob eine Palettenlieferung möglich ist oder ob vorab eine andere Lösung vereinbart werden muss.


VERPACKUNG, TRANSPORT UND LIEFERZEIT

Artikel 5 – Verpackung und Sammelguttransport

ReMarkt baut jede Palette so auf, dass die Sendung während des normalen Transports stabil und geschützt bleibt.

  • Schwere Produkte werden so weit wie möglich unten platziert.
  • Die Waren werden stabil gestapelt und gegen Verrutschen gesichert.
  • Die Palette wird mit Folie umwickelt.
  • Bei Bedarf wird die Sendung zusätzlich mit Umreifungsband oder anderem Schutzmaterial gesichert.
  • Die Palette wird dem Versanddienstleister als eine Transporteinheit übergeben.

Beim Sammelguttransport werden mehrere Sendungen in einer Fahrt zusammengefasst. Eine Palette kann dadurch unterwegs umgeladen werden. Ein leichtes Verrutschen der Folie oder der Außenverpackung kann vorkommen und bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt beschädigt ist. Prüfen Sie die Palette beim Empfang immer per Sichtkontrolle.

Artikel 6 – Lieferzeiten und voraussichtliche Ankunftszeit

Die Lieferzeiten für Palettensendungen sind unverbindliche Richtwerte. Ein genauer Liefertag oder eine feste Uhrzeit kann nur garantiert werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  • Für Österreich: in der Regel 3 bis 4 Werktage nach dem Versand. Beim Palettenversand kann die tatsächliche Transitzeit von der Zeit für eine normale Paketsendung abweichen.
  • Maßgeblich sind die aktuelle Planung und die von ReMarkt bestätigten Lieferinformationen. Ein fester Liefertag oder eine feste Uhrzeit gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die tatsächliche Transitzeit hängt vom Bestimmungsort, von der Routenplanung, der Anzahl der Umschlagvorgänge, den Verkehrsverhältnissen, Feiertagen und der Planung des ausführenden Versanddienstleisters ab.

Unverbindliche Transitzeiten innerhalb Europas

LandWerktageLandWerktage
Deutschland1-3Vereinigtes Königreich2-6
Luxemburg2Schweden2-6
Österreich2-3Ungarn3-5
Polen2-4Irland3-6
Tschechien2-4Rumänien3-6
Slowenien2-4Kroatien3-7
Slowakei2-4Spanien3-7
Dänemark2-4Italien3-8
Frankreich2-5Portugal4-6
Estland2-5Bulgarien4-6
Lettland2-5Finnland4-8
Litauen2-5Griechenland5-8

Diese Fristen sind unverbindliche Richtwerte und gelten für übliche und gut erreichbare Bestimmungsorte. Inseln, abgelegene Gebiete, Feiertage, eingeschränkte Verfügbarkeit, Sammelgutplanung oder besondere Sendungen können zu einer längeren Lieferzeit führen.

Artikel 7 – Sendungsverfolgung und Versandinformationen

Nach dem Versand erhalten Sie von ReMarkt eine Versandbestätigung an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Die verfügbaren Informationen zur Sendungsverfolgung und Zustellung unterscheiden sich je nach Versanddienstleister und Sendung.

  • PostNL Cargo sendet nicht bei jeder Palettensendung direkt eine Empfängerbenachrichtigung oder ein Zeitfenster.
  • Bei Quicargo oder einem angeschlossenen Versanddienstleister können Statusaktualisierungen oder ein voraussichtliches Ankunftsdatum verfügbar sein.
  • Eine Live-Standortverfolgung oder ein genaues Zeitfenster ist nicht standardmäßig enthalten.
  • Ein voraussichtliches Ankunftsdatum ist eine Schätzung und kann sich durch die Transportplanung ändern.

Prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Haben Sie nach der Versandbestätigung keine verwertbaren Informationen erhalten oder scheint sich die Sendung zu verzögern? Dann wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Wir fragen den aktuellen Status beim Versanddienstleister ab.


EMPFANG, SCHÄDEN UND FEHLGESCHLAGENE LIEFERUNG

Artikel 8 – Empfang und Prüfung bei der Lieferung

Sorgen Sie dafür, dass zum Lieferzeitpunkt eine Person anwesend ist, die die Palette entgegennehmen kann. Prüfen Sie vor der Unterschrift in jedem Fall die Außenseite der Palette und die Verpackung.

  1. Prüfen Sie, ob die Palette und die sichtbare Verpackung vollständig und stabil sind.
  2. Prüfen Sie auf Risse, Dellen, Feuchtigkeit, Löcher, umgekippte Produkte oder andere sichtbare Transportschäden.
  3. Machen Sie bei einer Abweichung sofort deutliche Fotos von der gesamten Palette, der Verpackung, dem Schaden und den Transportetiketten.
  4. Lassen Sie sichtbare Schäden so genau wie möglich auf dem Lieferschein oder dem digitalen Zustellnachweis vermerken und unterschreiben Sie unter Vorbehalt.
  5. Wenden Sie sich anschließend so schnell wie möglich an ReMarkt.

Eine Unterschrift unter Vorbehalt hilft bei der Untersuchung von Transportschäden. Eine Unterschrift ohne Vorbehalt oder das Fehlen eines sofortigen Vermerks führt nicht automatisch zum Verlust der gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers bei verdeckten oder später entdeckten Schäden.

Ist die Palette schwer beschädigt, instabil oder möglicherweise unsicher? Besprechen Sie dies mit dem Fahrer, machen Sie Fotos und wenden Sie sich sofort an ReMarkt. Verweigern Sie die Annahme der Sendung nicht ohne triftigen Grund oder ohne den Schaden dokumentieren zu lassen, es sei denn, eine sichere Annahme ist vernünftigerweise nicht möglich.

Artikel 9 – Schäden oder Abweichungen melden

Sichtbare Schäden

Melden Sie sichtbare Transportschäden vorzugsweise direkt bei der Lieferung und innerhalb von 24 Stunden bei ReMarkt. Eine schnelle Meldung erleichtert es, die Ursache festzustellen und eine Untersuchung beim Versanddienstleister einzuleiten.

Verdeckte Schäden

Entdecken Sie einen Schaden erst nach dem Auspacken? Melden Sie ihn dann so bald wie möglich, nachdem Sie den Schaden entdeckt haben. Eine empfohlene Meldefrist schränkt die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern nicht ein.

Geben Sie bei der Meldung an:

  • die Bestellnummer;
  • das Lieferdatum;
  • eine klare Beschreibung des Schadens oder der Abweichung;
  • Fotos der gesamten Palette, der Verpackung, der Transportetiketten und des beschädigten Produkts;
  • eine Kopie oder ein Foto des Lieferscheins, sofern darauf ein Schaden vermerkt wurde.

Bewahren Sie die Palette und das Verpackungsmaterial auf, bis ReMarkt die Meldung geprüft und Anweisungen gegeben hat. Werfen Sie beschädigte Verpackungen nicht sofort weg. Liegt möglicherweise eine gefährliche Situation vor? Dann verwenden oder bewegen Sie das Produkt nicht weiter.

ReMarkt prüft die Meldung und stimmt den passenden nächsten Schritt mit Ihnen ab. Je nach Situation kann dies zum Beispiel eine Reparatur, ein Ersatz, eine Rücknahme, eine Preisminderung oder eine Rückerstattung sein.


Artikel 10 – Fehlgeschlagene Lieferung und erneuter Zustellversuch

Eine Lieferung kann fehlschlagen, wenn:

  • niemand anwesend ist, um die Palette entgegenzunehmen;
  • die angegebene Adresse falsch oder unvollständig ist;
  • die Adresse für den Lkw oder den Hubwagen nicht erreichbar ist;
  • der Untergrund, der Durchgang oder der Abstellort nicht geeignet ist;
  • der Empfänger die Sendung ohne triftigen Grund verweigert.

Der Versanddienstleister kann die Palette anschließend mitnehmen, einlagern, erneut zustellen oder an ReMarkt zurücksenden.

Ist die fehlgeschlagene Lieferung dem Kunden zuzurechnen? Dann können die angemessenen, tatsächlich entstandenen Kosten für Lagerung, Rücktransport oder einen zweiten Zustellversuch in Rechnung gestellt werden. ReMarkt informiert den Kunden vorab über diese Kosten, bevor eine erneute Lieferung eingeplant wird.

Ist die Lieferung durch einen Fehler von ReMarkt oder des Versanddienstleisters fehlgeschlagen, zum Beispiel durch ein nachweislich falsches Adressetikett oder einen nicht vereinbarten Lieferzeitpunkt ohne verwertbare Ankündigung? Dann werden einem Verbraucher für einen notwendigen erneuten Zustellversuch keine zusätzlichen Kosten berechnet.


RÜCKSENDUNGEN, VERANTWORTUNG UND KONTAKT

Artikel 11 – Rücksendungen, Defekte und falsch gelieferte Produkte

Eine Palettenrücksendung erfolgt immer in Absprache mit ReMarkt. Melden Sie die Rücksendung zunächst an und warten Sie auf die Rücksende- oder Abholanweisungen, bevor Sie die Palette versenden oder abholen lassen.

Sie können den Antrag über das Retourenportal von www.remarkt.at einreichen. Sie erhalten sofort eine Bestätigung, dass der Antrag registriert wurde. Anträge werden an Werktagen geprüft und genehmigt; die Rücksendeanweisungen folgen daher nicht immer direkt nach der Anmeldung.

Transportbereit bereitstellen

Der Kunde sorgt dafür, dass eine Rücksendepalette zum vereinbarten Zeitpunkt sicher und transportbereit bereitsteht:

  • verwenden Sie vorzugsweise die Originalpalette und Originalverpackung oder gleichwertige stabile Materialien;
  • platzieren Sie die Waren stabil auf der Palette, mit schweren Produkten unten;
  • schützen Sie die Produkte gegen Stöße, Feuchtigkeit und Verrutschen;
  • wickeln Sie die Palette fest in Folie ein und verwenden Sie bei Bedarf Umreifungsband;
  • entfernen oder überkleben Sie alte Transportetiketten;
  • stellen Sie die Palette an einem erreichbaren Ort im Erdgeschoss ab, der mit einem Hubwagen erreicht werden kann.

ReMarkt bietet keinen Verpackungsservice vor Ort an. Bewahren Sie daher die Originalpalette und das Verpackungsmaterial auf, bis Sie die Produkte geprüft haben. Das Fehlen der Originalverpackung schließt ein gesetzliches Recht nicht automatisch aus, die Rücksendung muss jedoch ordnungsgemäß und sicher verpackt werden.

Defekt oder falsch geliefert

Ist ein Produkt defekt, beschädigt oder falsch geliefert und liegt die Ursache bei ReMarkt? Dann sorgt ReMarkt für eine passende Lösung und, wenn ein Rücktransport erforderlich ist, für die Rücksendeanweisungen und die angemessenen Rücksendekosten. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, die Palette sicher und transportbereit bereitzustellen.

Widerruf oder Rücksendung auf eigenen Wunsch

Bei einem Widerruf oder einer anderen Rücksendung auf eigenen Wunsch können die unmittelbaren Rücksendekosten zu Lasten des Verbrauchers gehen, wenn dies vor dem Kauf klar mitgeteilt wurde und das anwendbare zwingende Recht dies zulässt. Da eine Palette nicht per normaler Post zurückgesendet werden kann, laufen Planung und Kosten immer über den Kundenservice. Maßgeblich sind die Rücksendebedingungen und die Informationen vor der Bestellung.

Artikel 12 – Verantwortung und gesetzliche Rechte

ReMarkt verwendet Sorgfalt auf die Bearbeitung, Verpackung und Übergabe jeder Palettensendung. Die tatsächliche Durchführung des Transports übernimmt ein externer Versanddienstleister.

Bei einem Verbrauchsgüterkauf mit Lieferung nach Österreich verbleibt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während der Hinlieferung grundsätzlich bei ReMarkt, bis der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Versanddienstleister ist, die Sendung erhalten hat. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher selbst einen Versanddienstleister wählt, der nicht von ReMarkt angeboten wurde, soweit das zwingende Recht dies zulässt.

Nach ordnungsgemäßer Zustellung ist der Empfänger für das sichere Auspacken, das Bewegen innerhalb des Gebäudes, die Lagerung und die Verwendung der Waren verantwortlich. ReMarkt ist nicht verantwortlich für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Palette nach der Zustellung unsicher bewegt, unsachgemäß ausgepackt oder ungeeignet gelagert wird, es sei denn, der Schaden ist die Folge eines Mangels, für den ReMarkt verantwortlich ist.

Diese Paletten-Richtlinie schränkt nicht ein:

  • das gesetzliche Widerrufsrecht, soweit es auf die Bestellung anwendbar ist;
  • das Recht auf ein vertragsgemäßes Produkt;
  • das Recht auf eine kostenlose gesetzliche Abhilfe bei einem Mangel, für den ReMarkt verantwortlich ist;
  • die Möglichkeit, verdeckte Schäden oder einen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung zu melden;
  • die übrigen Rechte aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Garantiebedingungen und Rücksendebedingungen.

Für Geschäftskunden können ergänzende oder abweichende Vereinbarungen gelten, wenn diese schriftlich vereinbart wurden oder sich aus den anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.

KONTAKT

Artikel 13 – Kontakt- und Unternehmensdaten

Haben Sie Fragen zur Erreichbarkeit der Lieferadresse, zum Status einer Palettensendung, zu Transportschäden oder zu einer Palettenrücksendung? Dann wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice und geben Sie immer Ihre Bestellnummer an.

Firmenname: Terabyte B.V.

Handelsname: ReMarkt

Adresse: Ellerweg 2, 6037 RS Kelpen-Oler, Niederlande

KvK-Nummer: 52945855

USt-IdNr.: NL850678201B01

E-Mail-Adresse: [email protected]

Telefonnummer: +31 (0)495 712876

Website: www.remarkt.at

Unser Kundenservice bearbeitet Anfragen an Werktagen. Bei einer Schadensmeldung erhalten wir gerne sofort deutliche Fotos der Palette, der Verpackung, der Transportetiketten und des betreffenden Produkts.


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