Terabyte B.V., handelnd unter dem Namen ReMarkt
Letzte Aktualisierung: 20. August 2026
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten:
- ReMarkt: Terabyte B.V., handelnd unter dem Namen ReMarkt, mit Sitz in Ellerweg 2, 6037 RS Kelpen-Oler, Niederlande.
- Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die ein Angebot von ReMarkt erhält, eine Bestellung aufgibt oder einen Vertrag mit ReMarkt abschließt.
- Verbraucher: eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen.
- Geschäftskunde: ein Kunde, der in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
- Produkt: jedes von ReMarkt angebotene oder gelieferte Produkt, darunter refurbished Laptops, Desktops, Monitore, Smartphones, Tablets, Zubehör, Bauteile, Software und Lizenzen.
- Refurbished-Produkt: ein zuvor gebrauchtes Produkt, das von ReMarkt überprüft, getestet, gereinigt und, soweit erforderlich, repariert, angepasst oder neu konfiguriert wurde.
- Vertrag: jeder Vertrag zwischen ReMarkt und dem Kunden über den Kauf und die Lieferung eines Produkts oder einer damit zusammenhängenden Dienstleistung.
- Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit von ReMarkt und dem Verbraucher über ein organisiertes System für den Fernabsatz geschlossen wird.
- Website: die Website www.remarkt.at und die zugehörigen Länder- und Sprachversionen, auf denen ReMarkt Kunden in Österreich Produkte anbietet.
- Widerrufsfrist: die Frist, innerhalb derer ein Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.
- Widerrufsrecht: das gesetzliche Recht eines Verbrauchers, einen Fernabsatzvertrag innerhalb der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen zu beenden.
- Dauerhafter Datenträger: jedes Medium, mit dem Informationen persönlich gespeichert und später unverändert abgerufen werden können, darunter E-Mail und ein herunterladbares Dokument.
- Schriftlich: Kommunikation per Brief, E-Mail oder einem anderen dauerhaften Datenträger.
- Tag: ein Kalendertag, sofern nicht ausdrücklich von einem Werktag die Rede ist.
Artikel 2 – Identität und Erreichbarkeit von ReMarkt
- ReMarkt ist ein Handelsname von:
- Terabyte B.V.;
- Geschäfts- und Besuchsadresse: Ellerweg 2, 6037 RS Kelpen-Oler, Niederlande;
- KvK-Nummer: 52945855;
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL850678201B01;
- E-Mail-Adresse: [email protected];
- Telefonnummer: +31 (0)495 712876;
- Website für Österreich: www.remarkt.at.
- Der Standort von ReMarkt ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr persönlich erreichbar, mit Ausnahme von Feiertagen und vorab angekündigten Schließtagen.
- ReMarkt ist ein Webshop und hat kein Ladengeschäft. Ein Besuch, eine Abholung oder eine Anlieferung vor Ort ist ausschließlich möglich, nachdem hierzu Kontakt mit dem Kundenservice aufgenommen wurde und ein Termin vereinbart oder eine Bestätigung erteilt wurde.
Artikel 3 – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jede Bestellung, jeden Vertrag und jede Lieferung über www.remarkt.at oder mit einer Lieferadresse in Österreich.
- Die Bedingungen werden dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss in einer Weise zur Verfügung gestellt, die es ermöglicht, sie zu lesen, zu speichern und herunterzuladen.
- Gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen besondere Bedingungen, etwa Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen, Rücksendebedingungen, Garantiebedingungen oder die Paletten-Richtlinie, werden diese vor oder bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
- Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen ReMarkt und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit darin ausdrücklich von ihnen abgewichen wird.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von ReMarkt schriftlich bestätigt wurden.
- Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder anderweitig nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen anwendbar. Die betreffende Bestimmung wird dann durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die ihrem Zweck so nahe wie möglich kommt, ohne zwingendes Recht zu beeinträchtigen.
- Lässt eine Bestimmung mehrere Auslegungen zu, gilt gegenüber einem Verbraucher die für ihn günstigste vernünftige Auslegung.
Artikel 4 – ReMarkt und Refurbished-Produkte
- ReMarkt verkauft überwiegend refurbished IT-Produkte wie Laptops, Desktops, Monitore, Smartphones, Tablets, Zubehör und Bauteile.
- Refurbished-Produkte wurden zuvor gebraucht und werden vor dem Verkauf überprüft, getestet, gereinigt und, soweit erforderlich, repariert, angepasst oder neu konfiguriert.
- Da Refurbished-Produkte zuvor gebraucht wurden, können sichtbare Gebrauchsspuren vorhanden sein. Art und Umfang dieser Spuren hängen von der gewählten Zustandsklasse ab.
- Die Zustandsklasse bezieht sich grundsätzlich auf den äußeren Zustand. Unabhängig von der Zustandsklasse muss das Produkt technisch so funktionieren, wie in der Produktbeschreibung angegeben.
- Der Kunde darf von einem Refurbished-Produkt nicht ohne Weiteres denselben äußeren Zustand, dieselbe Akkuleistung oder dieselbe Restlebensdauer erwarten wie von einem neuen Produkt. Alter, Preis, Produktbeschreibung und gewählte Zustandsklasse werden bei dieser Erwartung berücksichtigt.
- Ein bestimmtes technisches oder äußerliches Merkmal, das von dem abweicht, was normalerweise erwartet werden darf, wird vor dem Kauf deutlich angegeben. Bei einem Verbrauchsgüterkauf gilt diese Abweichung nur dann als vereinbart, wenn der Verbraucher sie ausdrücklich und gesondert akzeptiert hat.
- Nur Zubehör, Bauteile und Software, die auf der Produktseite, in der gewählten Konfiguration oder in der Bestellbestätigung angegeben sind, sind Bestandteil der Lieferung.
Artikel 5 – Angebot und Produktinformationen
- ReMarkt beschreibt das Angebot so klar und vollständig wie möglich. Das Angebot nennt die wesentlichen Merkmale, Spezifikationen, die Zustandsklasse, Konfigurationsmöglichkeiten, den Preis, die Verfügbarkeit und etwaige zusätzliche Kosten.
- Produktfotos sind in der Regel Beispielfotos. Das gelieferte Refurbished-Produkt kann innerhalb der gewählten Zustandsklasse äußerlich vom abgebildeten Exemplar abweichen.
- Die vom Kunden gewählte Konfiguration ist unter anderem für Arbeitsspeicher, Speicherplatz, Betriebssystem, Tastaturlayout, Garantie und zusätzliche Optionen maßgeblich. Die gewählte Konfiguration hat Vorrang vor allgemeinen Abbildungen oder Beispieltexten.
- ReMarkt hat Produkte mit unterschiedlichen ursprünglichen Tastaturlayouts auf Lager. Um das vom Kunden gewählte Sprachlayout zu liefern, kann ReMarkt Folgendes einsetzen:
- eine Originaltastatur mit dem gewählten Layout;
- eine professionell aufgedruckte Farbschicht, wobei die Tastaturbeleuchtung durch die neu beschrifteten Tasten möglicherweise nicht sichtbar ist;
- hochwertige Tastaturaufkleber.
- Sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine bestimmte Methode zugesagt wurde, bestimmt ReMarkt, welche dieser Methoden angewendet wird, um das gewählte Tastaturlayout zu liefern.
- Lagerbestandsangaben werden so sorgfältig wie möglich gepflegt. Durch gleichzeitige Bestellungen, technische Fehler oder Bestandsabweichungen kann sich ein Produkt dennoch als nicht verfügbar erweisen.
- Offensichtliche Fehler oder Irrtümer bei Preisen, Spezifikationen, Abbildungen, Lagerbeständen oder anderen Produktinformationen binden ReMarkt nicht, wenn der Kunde vernünftigerweise hätte erkennen müssen, dass ein Fehler vorlag.
- Stellt sich vor Annahme der Bestellung heraus, dass ein Produkt nicht verfügbar ist oder ein offensichtlicher Fehler vorliegt, informiert ReMarkt den Kunden. Ein Alternativprodukt wird ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden geliefert.
Artikel 6 – Bestellung und Zustandekommen des Vertrags
- Durch Abschluss des Bestellvorgangs über eine Schaltfläche, aus der eindeutig hervorgeht, dass eine Zahlungsverpflichtung entsteht, gibt der Kunde ein Angebot zum Kauf der ausgewählten Produkte ab.
- Eine automatische Eingangsbestätigung, Zahlungsbestätigung oder Rechnung bestätigt, dass die Bestellung oder Zahlung eingegangen ist, gilt jedoch nicht als endgültige Annahme der Bestellung, es sei denn, ReMarkt erklärt darin ausdrücklich, dass die Bestellung angenommen wurde.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald ReMarkt die Bestellung ausdrücklich annimmt, spätestens jedoch mit dem Versand der Versandbestätigung.
- ReMarkt kann eine Bestellung vor der endgültigen Annahme ablehnen, wenn:
- sich das Produkt als nicht verfügbar erweist;
- ein offensichtlicher Preis-, Bestands- oder Spezifikationsfehler vorliegt;
- die Zahlung nicht eingegangen ist oder vom Zahlungsdienstleister nicht genehmigt wird;
- die Bestellung nicht auf verantwortungsvolle Weise ausgeführt werden kann;
- Betrug, Missbrauch oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ablehnungsgrund vorliegt.
- Lehnt ReMarkt eine Bestellung ab, wird der Kunde darüber so schnell wie möglich informiert. Eine bereits eingegangene Zahlung wird ohne unnötige Verzögerung zurückerstattet.
- Ist das bestellte Produkt nicht verfügbar, kann ReMarkt eine Alternative vorschlagen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, diese Alternative anzunehmen, und erhält ohne seine Zustimmung kein Ersatzprodukt.
- ReMarkt stellt die wesentlichen Angaben des Vertrags und die anwendbaren Bedingungen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
Artikel 7 – Preise und Zahlung
- Preise für Verbraucher verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, sofern nicht deutlich anders angegeben. Preise für Geschäftskunden dürfen ohne Umsatzsteuer angezeigt werden, wenn dies vorab deutlich angegeben wird.
- Vor Abschluss der Bestellung wird der Gesamtbetrag angezeigt, einschließlich Steuern und aller bekannten Versand-, Zahlungs-, Konfigurations- und sonstigen zusätzlichen Kosten.
- Der Kunde kann die Zahlungsarten nutzen, die beim Bezahlvorgang für Österreich und die jeweilige Bestellung angeboten werden. Dazu können unter anderem PayPal, Kreditkarte, SEPA-Überweisung, Klarna, Riverty und Google Pay gehören. Maßgeblich sind die Zahlungsarten, die im Bezahlvorgang angezeigt werden.
- Für die Zahlung über Klarna, Riverty oder einen anderen Anbieter für Rechnungskauf gelten zusätzlich die Annahmekriterien und Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Dieser kann einen Antrag eigenständig annehmen oder ablehnen.
- Ein Verbraucher zahlt gemäß der beim Bezahlvorgang gewählten Zahlungsart. Eine Vorauszahlung wird ausschließlich verlangt, soweit dies nach dem zwingenden Recht Österreichs zulässig ist.
- Kosten für eine Zahlungsart werden nur berechnet, wenn dies gesetzlich zulässig ist, und werden vor Abschluss der Bestellung deutlich angegeben.
- Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, muss der Kunde innerhalb der Frist zahlen, die auf der Rechnung oder in der schriftlichen Vereinbarung angegeben ist.
- Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Betreibungskosten ausschließlich berechnet, soweit diese vorab rechtswirksam vereinbart wurden und das zwingende Recht Österreichs dies zulässt. Eine gesetzlich vorgeschriebene kostenlose Mahnung oder Nachfrist wird zuerst angewendet.
- Für Geschäftskunden können ergänzende Zahlungsbedingungen gelten. Diese werden vor oder bei Vertragsabschluss bereitgestellt.
Artikel 8 – Umsatzsteuer und Rechnungsstellung
- Bei einer Verbraucherbestellung mit einer Lieferadresse in Österreich wird die anwendbare Umsatzsteuer des Bestimmungslandes berechnet. Der Umsatzsteuerbetrag und der vollständige Gesamtbetrag werden vor Abschluss der Bestellung angezeigt. ReMarkt erstellt für jede Bestellung eine Rechnung im Namen von Terabyte B.V., handelnd unter dem Namen ReMarkt.
- Die Rechnung wird per E-Mail zusammen mit der Zahlungsbestätigung versandt, dem Paket in gedruckter Form beigelegt und, sofern verfügbar, im Kundenkonto hinterlegt.
- Der Versand einer Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass die Bestellung von ReMarkt endgültig angenommen wurde. Hierfür gilt Artikel 6.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, die angegebenen Namens-, Firmen-, Adress- und Umsatzsteuerdaten vor Abschluss der Bestellung zu überprüfen.
- Eine Rechnung kann nach ihrer Ausstellung nur geändert werden, wenn dies verwaltungs- und steuerrechtlich zulässig ist. ReMarkt darf Nachweise verlangen, bevor eine Korrektur vorgenommen wird.
- Bei einer geschäftlichen Lieferung aus den Niederlanden an einen Abnehmer mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich kann ReMarkt mit 0% niederländischer Umsatzsteuer abrechnen, wenn alle Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt sind. Der geschäftliche Abnehmer erfasst den innergemeinschaftlichen Erwerb und die in Österreich geschuldete Umsatzsteuer in seiner eigenen Umsatzsteuererklärung.
- Der Geschäftskunde gibt vor Abschluss der Bestellung eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Österreich, die korrekten Firmen- und Adressdaten sowie eine Lieferadresse in Österreich an. ReMarkt darf diese Angaben und den Transport aus den Niederlanden überprüfen.
- Kann nicht nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für den Umsatzsteuer-Nullsatz erfüllt sind, stellt ReMarkt die anwendbare Umsatzsteuer in Rechnung. Maßgeblich sind die steuerliche Behandlung und die Beträge, die beim Bezahlvorgang und auf der Rechnung angegeben sind.
Artikel 9 – Lieferung
- ReMarkt liefert aus den Niederlanden nach Österreich, wenn Österreich beim Bezahlvorgang als Lieferland ausgewählt werden kann.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Lieferadresse und die erforderlichen Kontaktdaten vollständig und korrekt einzugeben.
- Die Bearbeitungszeit beginnt, nachdem die Bestellung von ReMarkt angenommen und die Zahlung oder Zahlungsart genehmigt wurde.
- Bei einer sofort verfügbaren Bestellung mit einer Lieferadresse in Österreich, die an einem Werktag vor 12:00 Uhr aufgegeben, von ReMarkt angenommen und deren Zahlung genehmigt wurde, bemüht sich ReMarkt, die Bestellung noch am selben Werktag zu versenden. Die voraussichtliche Transportzeit nach dem Versand beträgt in der Regel 3 bis 4 Werktage. Dies ist kein garantiertes Versand- oder Lieferdatum, es sei denn, ein festes Datum wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Die Standardversandkosten nach Österreich betragen € 19,95. Ab einem Bestellwert von € 199 wird der Standardversand kostenlos angeboten. Für Paletten-, Express- oder Sondersendungen können abweichende Kosten gelten; diese werden vor Abschluss der Bestellung angegeben.
- Wurde keine Lieferzeit vereinbart, liefert ReMarkt eine Verbraucherbestellung spätestens innerhalb von dreißig Tagen nach Vertragsabschluss.
- Jedes Produkt durchläuft vor dem Versand eine Endkontrolle. Stellt sich dabei heraus, dass ein Produkt oder Bauteil, etwa ein Akku, nicht dem geltenden Standard entspricht, kann ein Austausch oder eine zusätzliche Instandsetzung erforderlich sein. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen. ReMarkt informiert den Kunden, wenn die Lieferung dadurch voraussichtlich erheblich später erfolgt.
- Bei Bestellungen von fünf oder mehr Produkten kann aufgrund der zusätzlichen Kommissionierung, Konfiguration und Kontrolle eine längere Bearbeitungszeit gelten. Hierfür gilt zusätzlich Artikel 21.
- ReMarkt kann für die Lieferung unter anderem PostNL, GLS, DHL, Quicargo oder einen anderen geeigneten Versanddienstleister einsetzen.
- Der Kunde erhält einen Sendungsverfolgungscode, wenn der gewählte Versanddienstleister diesen bereitstellt. Bei Paletten- oder Sondersendungen werden nicht immer automatisch Zustellbenachrichtigungen versandt.
- Bei einem Verbrauchsgüterkauf verbleibt das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts bei ReMarkt, bis das Produkt vom Verbraucher oder einem von ihm benannten Dritten, der nicht der Versanddienstleister ist, in Empfang genommen wurde.
- Scheitert eine Zustellung nachweislich durch den Kunden aufgrund einer falschen Adresse, Abwesenheit, Annahmeverweigerung oder nicht rechtzeitiger Abholung, darf ReMarkt die angemessenen und tatsächlich entstandenen Kosten eines erneuten Versands berechnen. Diese Kosten werden vorab mitgeteilt.
- Eine Sendung, die an der Tür verweigert oder nach einer Stornierung vom Versanddienstleister zurückgeschickt wird, wird nach Eingang bei ReMarkt gemäß dem Rücksendeverfahren bearbeitet.
- Hat ein Versanddienstleister eine Sendung nicht oder fehlerhaft zugestellt, kann ReMarkt eine Transportnachforschung einleiten. Deren Dauer wird auch vom Versanddienstleister bestimmt. ReMarkt bleibt für den Verbraucher der Ansprechpartner.
- Für Palettensendungen gelten zusätzlich die Lieferbedingungen und die Paletten-Richtlinie. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Palettenlieferung bis zur Haustür oder zur ersten erreichbaren Stelle im Erdgeschoss.
- ReMarkt darf eine Bestellung in Teilen liefern, wenn dies erforderlich ist. Hierfür werden keine zusätzlichen Kosten berechnet, es sei denn, der Kunde hat dem vorab zugestimmt.
Artikel 10 – Prüfung bei Erhalt
- Der Kunde wird gebeten, die Bestellung so bald wie möglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und sichtbare Schäden zu prüfen.
- Überprüfen Sie dabei in jedem Fall das Produkt, das mitgelieferte Zubehör, das Versandetikett und die beigefügte Rechnung.
- Sichtbare Transportschäden sollten vorzugsweise innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt bei ReMarkt gemeldet werden. Dadurch kann ReMarkt den Schaden rechtzeitig dokumentieren und bei Bedarf eine Nachforschung beim Versanddienstleister einleiten. Eine spätere Meldung führt bei einem Verbraucher nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Rechte.
- Der Verbraucher wird gebeten, einen Mangel so bald wie möglich nach seiner Entdeckung zu melden. Eine spätere Meldung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Rechte, solange die nach österreichischem Recht geltende Frist noch nicht abgelaufen ist.
- Bei einer Meldung über einen Schaden, eine Falschlieferung oder ein fehlendes Teil kann ReMarkt Fotos der Außenverpackung, des Versandetiketts, der Innenverpackung, des Produkts und des Schadens anfordern.
- Wurde versehentlich ein Produkt oder eine Rechnung eines anderen Kunden erhalten, muss der Kunde ReMarkt unverzüglich informieren. Das Produkt und die Unterlagen müssen sorgfältig aufbewahrt werden und dürfen nicht verwendet, kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.
- Ein Produkt mit schweren oder möglicherweise gefährlichen Schäden darf nicht verwendet oder angeschlossen werden. Nehmen Sie in diesem Fall umgehend Kontakt mit ReMarkt auf.
- Der Kunde wird gebeten, das Versand- und Schutzmaterial aufzubewahren, bis feststeht, dass die Lieferung korrekt und unbeschädigt erhalten wurde.
- Sichtbare Schäden an einer Palettensendung müssen, soweit möglich, auf dem Frachtbrief, dem CMR oder der Empfangsbestätigung vermerkt werden. Für das weitere Verfahren gilt die Paletten-Richtlinie.
Artikel 11 – Widerrufsrecht und Rücksendefrist
- Ein Verbraucher in Österreich hat bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich eine gesetzliche Widerrufsfrist von vierzehn Tagen. ReMarkt verlängert diese Frist freiwillig auf fünfzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein benannter Dritter das Produkt erhalten hat. Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben anwendbar.
- Bei einer Bestellung mit mehreren Produkten, die getrennt geliefert werden, beginnt diese Frist am Tag nach Erhalt des letzten Produkts.
- Nach der fristgerechten Widerrufserklärung hat der Verbraucher weitere fünfzehn Tage Zeit, das Produkt zurückzusenden. Dies wird auch als fünfzehn Tage anmelden plus fünfzehn Tage zurücksenden bezeichnet.
- Der Verbraucher kann die Bestellung auch vor der Lieferung widerrufen.
- Der Widerruf kann erfolgen über:
- die deutlich sichtbare Online-Widerrufsfunktion auf der Website;
- die Widerrufs- oder Rücksendefunktion im Kundenkonto, wenn der Verbraucher bereits ein Konto hat;
- das Retourenportal für Österreich unter https://www.remarkt.at/aw_rma/guest/index/;
- das gesetzliche Muster-Widerrufsformular;
- eine E-Mail oder eine andere eindeutige Erklärung gegenüber ReMarkt.
- Ein Kundenkonto ist für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht erforderlich. Die Online-Widerrufsfunktion muss ohne verpflichtende Erstellung eines neuen Kontos genutzt werden können. Eine Gastbestellung kann automatisch sichtbar werden, wenn dieselbe E-Mail-Adresse verwendet wird. Ist dies nicht der Fall, kann der Kundenservice die Bestellung nach Prüfung mit einem neuen Konto verknüpfen. Diese Verknüpfung ist keine Voraussetzung für einen gültigen Widerruf.
- Nach Nutzung der Online-Widerrufsfunktion erhält der Verbraucher ohne unnötige Verzögerung eine speicherbare elektronische Bestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit des Widerrufs. Nach einer Rücksendeanmeldung erhält der Verbraucher eine Bestätigung, dass die Anmeldung eingegangen ist. Rücksendeanträge werden von ReMarkt an Werktagen geprüft. Daher folgen die Rücksendeanweisungen nicht immer sofort. Diese Prüfung ist keine Voraussetzung für einen gültigen und fristgerechten Widerruf.
- Der Verbraucher muss nachweisen können, dass der Widerruf und die Rücksendung fristgerecht erfolgt sind. Bewahren Sie daher die Bestätigung, den Versandnachweis und die Daten der Sendungsverfolgung auf.
- Beim Widerruf trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern ReMarkt dies vor dem Kauf deutlich mitgeteilt hat.
- Betrifft die Rücksendung ein falsch geliefertes oder mangelhaftes Produkt, für das ReMarkt verantwortlich ist, trägt ReMarkt die notwendigen Rücksendekosten.
- Bei Produkten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesandt werden können, werden die Rücksendekosten oder eine angemessene Schätzung davon vor Vertragsabschluss angegeben.
- Die Auswahl aus Standardkonfigurationen, etwa Arbeitsspeicher, Speicherplatz, Betriebssystem oder Tastaturlayout, macht ein Produkt nicht automatisch zu einer Maßanfertigung, für die das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
- Bei digitaler Software und Lizenzen erlischt das Widerrufsrecht nur, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, darunter die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Verbrauchers und seine Erklärung, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
- Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher. Bei geschäftlichen Bestellungen besteht eine Rücksendemöglichkeit nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Artikel 12 – Zustand des Produkts bei der Rücksendung
- Während der Widerrufsfrist darf der Verbraucher das Produkt auspacken und prüfen, soweit dies erforderlich ist, um Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise festzustellen, wie es auch in einem Ladengeschäft möglich wäre.
- Geht die Nutzung über das für diese Prüfung Erforderliche hinaus, kann der Verbraucher für den dadurch entstandenen Wertverlust haften.
- ReMarkt stellt nur einen tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Wertverlust in Rechnung. Es wird kein Pauschalbetrag für Verwaltungs-, Bearbeitungs- oder Wiedereinlagerungskosten berechnet.
- Gebrauchsspuren, die bei Erhalt bereits vorhanden waren und der gewählten Zustandsklasse entsprechen, werden dem Verbraucher nicht zugerechnet.
- Bei der Beurteilung einer Rücksendung berücksichtigt ReMarkt den Zustand bei Lieferung, Art und Intensität der Nutzung, fehlende Teile, neue Beschädigungen und deren Auswirkung auf den Verkaufswert.
- Wurde ein falsches oder mangelhaftes Produkt geliefert, wird eine dadurch erforderliche Nutzung oder Untersuchung nicht als Wertverlust wegen Widerrufs behandelt.
- Der Verbraucher haftet nicht für einen Wertverlust, wenn ReMarkt nicht vor Vertragsabschluss alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht bereitgestellt hat.
- Entfernen Sie vor der Rücksendung persönliche Daten, Konten, Passwörter und Sicherheitssperren und erstellen Sie eine Sicherungskopie wichtiger Dateien.
- Der Verbraucher muss das Produkt sorgfältig in einer stabilen Außenverpackung mit ausreichend Schutzmaterial verpacken. Produkt, Zubehör und lose Teile dürfen sich während des Transports nicht frei bewegen können.
- Die Originalverpackung ist nicht vorgeschrieben, sollte jedoch verwendet werden, wenn dies vernünftigerweise möglich ist. Hat der Verbraucher kein geeignetes Verpackungsmaterial oder bestehen Zweifel an der Verpackung, kann vor dem Versand Kontakt mit dem Kundenservice aufgenommen werden.
- Entsteht während der Rücksendung nachweislich ein neuer Schaden durch unzureichende oder unsorgfältige Verpackung, darf ReMarkt den tatsächlichen Wertverlust verrechnen. Dies gilt auch, wenn das Produkt ursprünglich aus einem anderen Grund zurückgesandt wurde.
- ReMarkt dokumentiert neue Transportschäden und informiert den Verbraucher über den Schaden und die Berechnung eines etwaigen Wertverlusts. Es wird nicht automatisch ein Pauschalbetrag oder der vollständige Kaufpreis einbehalten.
- Hat der Verbraucher das Produkt sorgfältig verpackt und die Rücksendeanweisungen befolgt, wird ihm ein Transportschaden nicht automatisch zugerechnet. ReMarkt kann den Schaden beim Versanddienstleister untersuchen lassen.
- Organisiert ReMarkt die Rücksendung oder Abholung selbst, geht das Transportrisiko grundsätzlich auf ReMarkt über, sobald das Produkt dem von ReMarkt benannten Versanddienstleister übergeben wurde, sofern der Verbraucher die Verpackungsanweisungen befolgt hat.
Artikel 13 – Rückerstattung
- Bei vollständigem Widerruf erstattet ReMarkt alle vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen zurück, einschließlich der Kosten der von ReMarkt angebotenen günstigsten Standardlieferung.
- Hat der Verbraucher eine teurere Versandart gewählt, wird nur der Betrag der Standardlieferung zurückerstattet.
- Bei teilweisem Widerruf werden die ursprünglichen Versandkosten nicht zurückerstattet, sofern das Gesetz oder eine gesonderte Vereinbarung nichts anderes bestimmt.
- ReMarkt erstattet so schnell wie möglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung zurück.
- ReMarkt darf mit der Rückerstattung warten, bis das Produkt eingegangen ist oder bis der Verbraucher nachgewiesen hat, dass das Produkt zurückgesandt wurde, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
- Die Kosten der Rücksendung beim Widerruf werden nicht zurückerstattet, wenn diese gemäß Artikel 11 vom Verbraucher zu tragen sind. Stellt ReMarkt ein kostenpflichtiges Rücksendeetikett bereit, dürfen dessen vorab deutlich mitgeteilte Kosten mit der Rückerstattung verrechnet werden.
- Ein nachweisbarer Wertverlust gemäß Artikel 12 darf mit der Rückerstattung verrechnet werden. ReMarkt erläutert eine solche Verrechnung.
- Die Rückerstattung erfolgt über dieselbe Zahlungsart, die für die Bestellung verwendet wurde. Eine andere Zahlungsart wird nur mit Zustimmung des Verbrauchers und ohne zusätzliche Kosten verwendet.
- Bei Zahlung über Klarna, Riverty oder einen anderen Anbieter für Rechnungskauf meldet ReMarkt die Gutschrift an den jeweiligen Zahlungsdienstleister. Eine offene Zahlungsverpflichtung wird anschließend angepasst oder storniert. Wurde die Rechnung bereits bezahlt, erfolgt die Rückerstattung über den Zahlungsdienstleister.
- Die Bearbeitungszeit einer Bank oder eines Zahlungsdienstleisters kann unterschiedlich sein. ReMarkt bleibt für die rechtzeitige Ausführung oder Anmeldung der Rückerstattung verantwortlich.
- Ein Produkt, das an der Tür verweigert oder nach einer Stornierung vom Versanddienstleister zurückgeschickt wird, wird zunächst über das Rücksendeverfahren entgegengenommen und registriert. Danach wird die Rückerstattung gemäß diesem Artikel durchgeführt.
- Wird eine Bestellung vor der endgültigen Annahme abgelehnt oder kann sie nicht ausgeführt werden, erstattet ReMarkt einen bereits erhaltenen Betrag ohne unnötige Verzögerung zurück.
Artikel 14 – Vertragsmäßigkeit und Garantie
- ReMarkt steht dafür ein, dass ein an einen Verbraucher geliefertes Produkt bei der Lieferung dem Vertrag entspricht und für den normalen Gebrauch geeignet ist.
- Bei der Beurteilung dessen, was der Verbraucher von einem Refurbished-Produkt erwarten darf, werden Art, Alter, Verkaufspreis, Produktbeschreibung, gewählte Zustandsklasse und Konfiguration des Produkts berücksichtigt. Eine Abweichung, die vor dem Kauf deutlich angegeben und vom Verbraucher ausdrücklich akzeptiert wurde, gilt nicht als Mangel.
- Gegenüber Verbrauchern in Österreich haftet ReMarkt grundsätzlich zwei Jahre ab der Lieferung für einen Mangel in der Übereinstimmung mit dem Vertrag. Diese gesetzliche Gewährleistung gilt auch für gebrauchte und refurbished Produkte. Die freiwillige Garantie von ReMarkt ergänzt diese Rechte und schränkt sie nicht ein.
- Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach der Lieferung, wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Lieferung vorhanden war, es sei denn, ReMarkt beweist das Gegenteil oder diese Vermutung ist mit der Art des Produkts oder des Mangels unvereinbar.
- Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten in Österreich gewährt ReMarkt auf die meisten Produkte eine freiwillige Garantie von zwölf Monaten ab dem Lieferdatum. Die jeweils geltende Garantiezeit ist beim Produkt, in der Bestellung oder auf der Rechnung angegeben. Die freiwillige Garantie ist an den ursprünglichen Kunden gebunden und geht bei einem Weiterverkauf nicht auf einen neuen Eigentümer über. Dies schränkt die gesetzlichen Rechte, die dem neuen Eigentümer möglicherweise unmittelbar aus dem Gesetz zustehen, nicht ein.
- Auf Akkus und Batterien gewährt ReMarkt eine freiwillige Garantie von drei Monaten ab dem Lieferdatum. Eine normale Verringerung der Akkukapazität durch Gebrauch und Alterung fällt nicht unter diese freiwillige Garantie. Der Akku muss bei der Lieferung jedoch dem Standard entsprechen, der zur gewählten Zustandsklasse und den beim Kauf bereitgestellten Informationen gehört. Die Frist von drei Monaten schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers in Österreich nicht ein.
- Die freiwillige Garantie gilt für technische und funktionale Mängel, die bei normalem Gebrauch entstehen. Hierunter fallen grundsätzlich nicht:
- normale Abnutzung;
- äußerliche Gebrauchsspuren, die der gewählten Zustandsklasse entsprechen;
- Schäden durch Herunterfallen, Stöße, Feuchtigkeit oder andere äußere Einwirkungen;
- Schäden durch unsachgemäßen oder unsorgfältigen Gebrauch, unsachgemäße Wartung oder Lagerung;
- Schäden, die durch nicht genehmigte Änderungen oder Reparaturen verursacht wurden.
- Der Kunde muss bei einem Defekt zunächst Kontakt mit ReMarkt aufnehmen und ReMarkt eine angemessene Gelegenheit geben, das Produkt zu untersuchen und eine Lösung anzubieten. Reparaturen oder Arbeiten durch Dritte dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ReMarkt durchgeführt werden. Ohne diese Zustimmung kann die freiwillige Garantie für Schäden oder Mängel erlöschen, die durch diese Arbeiten verursacht wurden oder damit zusammenhängen. Gesetzliche Rechte für nicht damit zusammenhängende Mängel bleiben bestehen.
- Entspricht ein Produkt nicht dem Vertrag, hat der Verbraucher nach den gesetzlichen Voraussetzungen in erster Linie Anspruch auf kostenlose Verbesserung oder kostenlosen Austausch. ReMarkt darf die gewählte Abhilfe verweigern, wenn diese unmöglich ist oder im Vergleich zu einer anderen geeigneten Abhilfe unverhältnismäßige Kosten verursacht.
- Entscheidet sich der Verbraucher, wenn ihm das Gesetz eine Wahl lässt, für die Reparatur anstelle des Austauschs, verlängert ReMarkt die geltende gesetzliche Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate gemäß den ab dem 31. Juli 2026 geltenden Regelungen.
- ReMarkt ist ausschließlich ein Webshop. Daher findet kein direkter Umtausch an einer Theke statt. Das Produkt wird zunächst angemeldet und untersucht. Dies schränkt das gesetzliche Recht des Verbrauchers auf Verbesserung oder Austausch nicht ein.
- Verbesserung oder Austausch erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher. Ist Verbesserung oder Austausch nicht möglich, gelingt sie nicht oder wird sie nicht rechtzeitig durchgeführt, kann der Verbraucher nach den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Preisminderung oder Vertragsauflösung haben.
- Bei einer berechtigten Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung trägt ReMarkt die notwendigen Kosten für Untersuchung, Rücktransport, Ersatzteile, Arbeitszeit und erneuten Versand.
- Fällt der Mangel nicht unter die gesetzliche Gewährleistung oder die freiwillige Garantie, informiert ReMarkt den Kunden vorab über etwaige Untersuchungs-, Reparatur- und Rücksendekosten. Kostenpflichtige Arbeiten werden nur nach Zustimmung des Kunden durchgeführt.
- ReMarkt darf die Bestellnummer, die Rechnung oder einen anderen Kaufnachweis verlangen. Das Fehlen der Originalrechnung lässt die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers nicht automatisch erlöschen, wenn der Kauf auf andere Weise nachgewiesen werden kann.
- Für Geschäftskunden gilt auf die meisten Produkte ebenfalls eine freiwillige Garantie von mindestens zwölf Monaten ab dem Lieferdatum, sofern beim Produkt, im Angebot, in der Bestellung oder auf der Rechnung keine längere Frist angegeben ist. Für Akkus und Batterien gilt die gesonderte freiwillige Garantiefrist aus diesem Artikel. Gesetzliche Bestimmungen, die ausschließlich Verbraucher schützen, finden auf geschäftliche Käufe keine Anwendung.
Artikel 15 – Carry-in-Garantie
- ReMarkt wendet ein Carry-in-Verfahren an. Das bedeutet, dass ein Produkt zur Untersuchung, Reparatur oder zum Austausch ReMarkt zur Verfügung gestellt werden muss. ReMarkt führt keine Reparaturen vor Ort beim Kunden durch.
- Der Kunde muss das Produkt vorab bei ReMarkt anmelden und die bereitgestellten Rücksendeanweisungen befolgen. Das Produkt kann nach Terminvereinbarung vorbeigebracht oder gemäß den Anweisungen versandt werden.
- Bei einer berechtigten Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung trägt ReMarkt die notwendigen Kosten für Rücksendung, Untersuchung, Instandsetzung und erneuten Versand des Produkts. ReMarkt stellt hierfür ein Rücksendeetikett bereit, organisiert den Transport oder erstattet vorab vereinbarte angemessene Versandkosten.
- Große, schwere oder auf einer Palette gelieferte Produkte werden gemäß einem gesondert abgestimmten Transportverfahren abgeholt oder zurückgesandt. Dabei gelten zusätzlich die Paletten-Richtlinie sowie die bereitgestellten Verpackungs- und Transportanweisungen.
- Der Kunde muss das Produkt sorgfältig und ordnungsgemäß verpacken. Schäden, die nachweislich durch unzureichende oder unsorgfältige Verpackung entstehen, können zu Lasten des Kunden gehen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde das Produkt sorgfältig verpackt und die Anweisungen von ReMarkt befolgt hat.
- Nach Eingang untersucht ReMarkt das Produkt und beurteilt, welche Abhilfe gemäß Artikel 14 angemessen ist.
- Ergibt die Untersuchung, dass kein Mangel vorliegt, der unter die gesetzliche Gewährleistung oder die freiwillige Garantie fällt, kann ReMarkt angemessene Untersuchungs- und Rücksendekosten berechnen. Der Kunde wird vorab über diese möglichen Kosten informiert.
- Eine kostenpflichtige Reparatur wird ausschließlich durchgeführt, nachdem der Kunde einen Kostenvoranschlag erhalten und diesem zugestimmt hat.
- Für Geschäftskunden können abweichende Vereinbarungen über Transport-, Untersuchungs- und Rücksendekosten gelten. Diese Vereinbarungen sind in den geltenden Garantiebedingungen, im Angebot oder im Vertrag festgehalten.
Artikel 16 – Reparatur und Untersuchung
- Weist ein Produkt einen Defekt auf, muss der Kunde Kontakt mit dem Kundenservice von ReMarkt aufnehmen. Der Kunde gibt dabei die Bestell- oder Rechnungsnummer an und beschreibt das Problem so vollständig wie möglich. Fotos, Videos und Fehlermeldungen können angefordert werden, wenn sie zur Beurteilung des Problems erforderlich sind.
- ReMarkt darf den Kunden bitten, zunächst angemessene Prüf- oder Lösungsschritte durchzuführen. Damit kann festgestellt werden, ob das Produkt zurückgesandt werden muss.
- Reicht eine Untersuchung aus der Ferne nicht aus, muss das Produkt gemäß dem Carry-in-Verfahren nach Artikel 15 ReMarkt zur Verfügung gestellt werden.
- Nach Eingang registriert und untersucht ReMarkt das Produkt. Der Kunde sorgt dafür, dass das Produkt für die Untersuchung zugänglich ist, und entfernt, soweit erforderlich, Passwörter, Konten und Sicherheitssperren, die die Untersuchung unmöglich machen.
- ReMarkt führt eine Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durch. Die benötigte Zeit kann von der Art des Defekts, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und einer gegebenenfalls erforderlichen Untersuchung abhängen. ReMarkt informiert den Kunden, wenn eine Reparatur erheblich länger dauert als erwartet.
- Fällt der Defekt unter die gesetzliche Gewährleistung oder die freiwillige Garantie, werden die notwendige Untersuchung und Instandsetzung kostenlos durchgeführt.
- Ist eine kostenlose Instandsetzung nicht möglich oder bietet sie keine geeignete Lösung, handelt ReMarkt gemäß den Abhilfen aus Artikel 14.
- Fällt der Defekt nicht unter die gesetzliche Gewährleistung oder die freiwillige Garantie, erhält der Kunde vorab Informationen über etwaige Untersuchungs-, Reparatur- und Rücksendekosten.
- Eine kostenpflichtige Reparatur wird ausschließlich durchgeführt, nachdem der Kunde einen Kostenvoranschlag erhalten und diesem ausdrücklich zugestimmt hat.
- Für die Erstellung von Sicherungskopien, das Entfernen persönlicher Daten und einen möglichen Datenverlust gilt Artikel 19.
Artikel 17 – Akkus und Batterien
- Akkus und Batterien sind Verschleißteile. Kapazität und Laufzeit können durch Alter, Gebrauch, Temperatur und Ladeverhalten abnehmen.
- ReMarkt überprüft Akkus vor dem Versand. Bei Laptops gelten bei der Lieferung folgende Mindest-Akkukapazitäten im Verhältnis zur ursprünglichen Kapazität:
- 5 Sterne: mindestens 80%;
- 4 Sterne: mindestens 70%;
- 3 Sterne: mindestens 60%.
- Die Akkukapazität ist nicht dasselbe wie die tatsächliche Laufzeit. Die Laufzeit hängt unter anderem vom Gerät, den Einstellungen, der Bildschirmhelligkeit, aktiven Programmen, drahtlosen Verbindungen und der Systemauslastung ab.
- Entspricht ein Akku bei der Endkontrolle nicht dem Standard der gewählten Zustandsklasse, wird der Laptop nicht innerhalb dieser Zustandsklasse geliefert, ohne dass der Akku zuvor ausgetauscht oder eine andere geeignete Lösung angewendet wird. Dadurch kann sich die Lieferzeit verlängern. ReMarkt informiert den Kunden, wenn dadurch eine erhebliche Verzögerung zu erwarten ist.
- Die Möglichkeit, gegen Bezahlung einen neuen oder Ersatz-Akku einbauen zu lassen, wird nicht standardmäßig auf der Produktseite angeboten. Der Kunde kann hierzu vor der Bestellung Kontakt mit dem Kundenservice aufnehmen. Verfügbarkeit, Kosten und eine etwaige zusätzliche Lieferzeit werden vorab mitgeteilt.
- Auf Akkus und Batterien gewährt ReMarkt die in Artikel 14 beschriebene freiwillige Garantie. Diese freiwillige Garantiefrist schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht ein.
- Eine normale und allmähliche Verringerung der Akkukapazität gilt nicht automatisch als Mangel. Fällt ein Akku früher aus oder verliert er schneller an Kapazität, als der Verbraucher aufgrund des Vertrags vernünftigerweise erwarten durfte, kann eine gesetzliche Vertragswidrigkeit vorliegen.
- Bei einer Meldung zum Akku darf ReMarkt das Produkt oder den Akku untersuchen und den Kunden bitten, angemessene Test- oder Prüfschritte durchzuführen.
Artikel 18 – Software und Lizenzen
- Ein Produkt wird mit dem Betriebssystem, der Software und den Lizenzen geliefert, die auf der Produktseite und in der Bestellung angegeben sind.
- Ist Windows im Produkt enthalten, wird das Betriebssystem betriebsbereit und aktiviert geliefert, sofern vor dem Kauf nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Sprache und Version des Betriebssystems richten sich nach der gewählten Konfiguration, der verwendeten Länderversion der Website oder einer gesondert mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung.
- Für zusätzliche Software wie Microsoft Office gelten die Lizenzform, Version, Nutzungsdauer und Bedingungen, die bei der Bestellung angegeben sind. Eine Lizenz kann an das Gerät, ein Benutzerkonto oder einen einmaligen Aktivierungscode gebunden sein.
- ReMarkt steht dafür ein, dass die mitgelieferte Software und die Lizenzen bei der Lieferung dem entsprechen, was bestellt wurde. Der Kunde ist selbst für die Kompatibilität und Funktion von Software verantwortlich, die nicht von ReMarkt geliefert oder installiert wurde.
- Erfüllt ein Gerät nicht die offiziellen Systemanforderungen des installierten Betriebssystems, muss dies vor dem Kauf deutlich auf der Produktseite angegeben und vom Verbraucher gesondert akzeptiert werden.
- Der Kunde muss verfügbare notwendige Sicherheits- und Software-Updates rechtzeitig installieren. ReMarkt informiert den Kunden, soweit gesetzlich vorgeschrieben und vernünftigerweise möglich, über notwendige Updates und die Folgen einer unterlassenen Installation.
- Probleme, die nachweislich durch Software, Einstellungen oder Änderungen verursacht werden, die der Kunde oder ein Dritter nach der Lieferung vorgenommen hat, fallen nicht unter die freiwillige Garantie. Dies schränkt die gesetzlichen Rechte nicht ein, wenn das Problem auch durch einen Mangel mitverursacht wird, der bei der Lieferung vorhanden war.
- Bei digitaler Software und Lizenzen erlischt das Widerrufsrecht nur, wenn:
- die Lieferung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers während der Widerrufsfrist begonnen hat;
- der Verbraucher vorab erklärt hat, dass er versteht, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert;
- ReMarkt diese Zustimmung und Erklärung dem Verbraucher bestätigt hat.
- Das bloße Aktivieren, Installieren oder digitale Liefern von Software reicht ohne die hierfür erforderliche Zustimmung und Bestätigung nicht aus, um das gesetzliche Widerrufsrecht auszuschließen.
- Bei Untersuchung, Reparatur, Austausch oder Neuinstallation kann Software neu installiert oder auf die ursprüngliche Konfiguration zurückgesetzt werden. Für persönliche Daten und Sicherungskopien gilt Artikel 19.
Artikel 19 – Persönliche Daten und Sicherungskopien
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine aktuelle Sicherungskopie persönlicher Dateien, Programme, Einstellungen und anderer Daten zu erstellen, bevor ein Produkt zur Rücksendung, Untersuchung oder Reparatur an ReMarkt übergeben wird.
- Der Kunde muss persönliche Daten, Konten, verknüpfte Geräte und Sicherheitseinstellungen, soweit möglich, entfernen oder trennen, bevor das Produkt abgegeben oder zurückgesandt wird.
- Macht der Defekt das Erstellen einer Sicherungskopie oder das Entfernen von Daten unmöglich, muss der Kunde dies ReMarkt vor der Rücksendung mitteilen.
- ReMarkt darf ein Produkt während der Untersuchung oder Reparatur zurücksetzen, formatieren oder neu installieren, wenn dies für die Untersuchung oder Instandsetzung erforderlich ist. Dabei können vorhandene Daten, Programme und Einstellungen verloren gehen.
- ReMarkt kann nicht garantieren, dass Daten während Untersuchung, Reparatur, Austausch oder Neuinstallation erhalten bleiben.
- ReMarkt haftet nicht für Datenverlust, der durch eine vorherige Sicherungskopie hätte vermieden werden können, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von ReMarkt verursacht oder das Gesetz bestimmt etwas anderes.
- Personenbezogene Daten, die während der Untersuchung oder Reparatur zugänglich sein können, werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist, und gemäß der Datenschutzerklärung von ReMarkt.
- ReMarkt rät dem Kunden, keine persönlichen Passwörter mitzuteilen. Ist der Zugang zum Produkt erforderlich, kann der Kunde, soweit möglich, ein vorübergehendes lokales Konto ohne persönliche Daten bereitstellen.
Artikel 20 – Geschäftliche Bestellungen
- Eine Bestellung gilt als geschäftlich, wenn der Kunde in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt. Die bloße Angabe eines Firmennamens oder einer Umsatzsteuernummer macht eine Bestellung nicht automatisch zu einer geschäftlichen, wenn das Produkt nachweislich für den privaten Gebrauch gekauft wird.
- Der Geschäftskunde muss vor Abschluss der Bestellung den korrekten Firmennamen, die Rechnungsadresse, die Firmenbuchnummer und, sofern zutreffend, die Umsatzsteuernummer angeben.
- Gesetzliche Bestimmungen, die ausschließlich Verbraucher schützen, darunter das gesetzliche Widerrufsrecht, finden auf geschäftliche Bestellungen keine Anwendung.
- Für geschäftliche Bestellungen können abweichende Vereinbarungen über Preise, Zahlung, Lieferung, Rücksendungen und Garantie gelten. Diese Vereinbarungen werden im Angebot, in der Bestellbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag festgehalten.
- Für eine innergemeinschaftliche Lieferung aus den Niederlanden an einen geschäftlichen Abnehmer in Österreich mit 0% niederländischer Umsatzsteuer gelten die Voraussetzungen aus Artikel 8. Der Abnehmer erfasst den innergemeinschaftlichen Erwerb und die lokale Umsatzsteuer in seiner eigenen Steuererklärung. ReMarkt darf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Firmenadresse, den Bestimmungsort und den Transport überprüfen.
- Kann nicht nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für den Umsatzsteuer-Nullsatz erfüllt sind, darf ReMarkt die anwendbare Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung stellen.
- Der Geschäftskunde ist für die Richtigkeit der angegebenen Firmen-, Rechnungs- und Umsatzsteuerdaten verantwortlich.
- Bei Fragen zu geschäftlichen Bestellungen, größeren Stückzahlen oder Angeboten kann der Kunde Kontakt mit dem Kundenservice von ReMarkt aufnehmen.
Artikel 21 – Großbestellungen und Angebote
- Bei Bestellungen von fünf oder mehr Produkten kann eine längere Bearbeitungs- und Prüfzeit gelten als die übliche Lieferzeit auf der Website.
- Für größere Stückzahlen, spezifische Konfigurationen oder ein Angebot kann der Kunde Kontakt mit dem Kundenservice von ReMarkt aufnehmen.
- Für die Erstellung eines Angebots kann ReMarkt Folgendes anfragen:
- das gewünschte Produkt oder Modell;
- die Anzahl der Produkte;
- die gewünschten Spezifikationen und die Zustandsklasse;
- etwaiges Zubehör oder zusätzliche Arbeiten;
- die Lieferadresse und das Bestimmungsland;
- das gewünschte Lieferdatum;
- die Kontakt- und Firmendaten des Kunden.
- Die Verfügbarkeit von Refurbished-Produkten kann schwanken. Die angebotenen Stückzahlen, Konfigurationen, Preise und Lieferzeiten hängen daher vom aktuellen Lagerbestand ab.
- Ein Angebot reserviert keinen Lagerbestand, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die Gültigkeitsdauer eines Angebots ist im Angebot angegeben.
- Bei Großbestellungen kann zusätzliche Zeit für Kommissionierung, Konfiguration, Qualitätskontrolle, Verpackung und Transport erforderlich sein. Die voraussichtliche Lieferzeit wird vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
- Ist ein festes Lieferdatum für den Kunden erforderlich, muss dieses Datum vorab schriftlich mit ReMarkt vereinbart werden.
- Etwaige Bearbeitungs-, Konfigurations-, Verpackungs-, Paletten- oder Transportkosten werden vorab angegeben und werden erst nach Annahme durch den Kunden Bestandteil des Vertrags.
- Großbestellungen können in mehreren Teilen geliefert werden, wenn dies vorab vereinbart wurde. Ohne Zustimmung des Kunden werden hierfür keine zusätzlichen Kosten berechnet.
- Wird eine Großbestellung per Palette transportiert, gelten zusätzlich die anwendbaren Lieferbedingungen und die Paletten-Richtlinie von ReMarkt.
Artikel 22 – Haftung
- ReMarkt haftet für Schäden, die die unmittelbare Folge einer ReMarkt zurechenbaren Verletzung des Vertrags sind, soweit sich diese Haftung aus dem Gesetz ergibt.
- ReMarkt haftet nicht für Schäden, die entstanden sind durch:
- unsachgemäßen, unsorgfältigen oder unfachmännischen Gebrauch des Produkts;
- Gebrauch entgegen den Produktinformationen oder Anweisungen;
- Änderungen oder Reparaturen, die ohne Zustimmung von ReMarkt vom Kunden oder einem Dritten durchgeführt wurden;
- Software, Zubehör oder Bauteile, die nicht von ReMarkt geliefert wurden;
- die nicht rechtzeitige Installation notwendiger Updates, nachdem der Kunde über deren Verfügbarkeit und Folgen informiert wurde.
- Die Ausschlüsse aus dem vorstehenden Absatz gelten nur, soweit der Schaden tatsächlich durch den jeweiligen Umstand verursacht wurde.
- Für den Verlust von Daten gelten zusätzlich die Bestimmungen aus Artikel 19. ReMarkt haftet nicht für Datenverlust, der mit einer aktuellen Sicherungskopie hätte vermieden werden können, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
- Der Kunde muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder so weit wie möglich zu begrenzen.
- Gegenüber Geschäftskunden ist die Haftung von ReMarkt auf unmittelbare Schäden und höchstens auf den Betrag beschränkt, der für das betreffende Produkt oder den betreffenden Vertrag in Rechnung gestellt wurde, es sei denn, die Haftpflichtversicherung von ReMarkt leistet einen höheren Betrag.
- ReMarkt haftet gegenüber Geschäftskunden nicht für mittelbare Schäden, darunter Folgeschäden, Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und Datenverlust.
- Die Haftungsbeschränkungen in diesem Artikel gelten nicht, wenn ReMarkt den Schaden vorsätzlich oder bewusst fahrlässig verursacht hat, bei Tod oder Körperverletzung, bei gesetzlicher Produkthaftung oder wenn das Gesetz einen Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung nicht zulässt.
Artikel 23 – Beschwerdeverfahren
- Eine Beschwerde über ein Produkt, eine Bestellung, eine Lieferung, eine Zahlung, eine Rücksendung, eine Garantieabwicklung oder eine Dienstleistung kann beim Kundenservice von ReMarkt eingereicht werden.
- Eine Beschwerde kann eingereicht werden:
- per E-Mail an [email protected];
- per Post an Terabyte B.V., handelnd unter dem Namen ReMarkt, Ellerweg 2, 6037 RS Kelpen-Oler, Niederlande.
- Geben Sie beim Einreichen einer Beschwerde, soweit zutreffend, Folgendes an:
- die Bestell- oder Rechnungsnummer;
- die Kontaktdaten des Kunden;
- eine vollständige und klare Beschreibung der Beschwerde;
- die gewünschte Lösung;
- relevante Fotos, Videos, Fehlermeldungen oder andere Nachweise.
- Die Beschwerde muss innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem sie entstanden ist oder entdeckt wurde, bei ReMarkt eingereicht werden.
- ReMarkt bestätigt den Eingang der Beschwerde so schnell wie möglich und prüft die Beschwerde sorgfältig.
- ReMarkt bemüht sich, eine Beschwerde innerhalb von zwei bis fünf Werktagen inhaltlich zu beurteilen und zu beantworten.
- Benötigt die Bearbeitung mehr Zeit, erhält der Kunde spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang der Beschwerde eine inhaltliche Antwort oder eine Mitteilung, in der angegeben ist, wann mit einer weiteren Antwort zu rechnen ist.
- Sind für die Bearbeitung zusätzliche Informationen erforderlich, kann ReMarkt den Kunden bitten, diese Informationen innerhalb einer angemessenen Frist bereitzustellen.
- Ist eine Beschwerde berechtigt, bietet ReMarkt gemäß dem Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Lösung an.
- Ist der Kunde mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden, kann der Kunde ReMarkt bitten, die Beschwerde erneut zu prüfen. Wird keine einvernehmliche Lösung erzielt, gilt das Streitbeilegungsverfahren aus dem folgenden Artikel.
Artikel 24 – Streitigkeiten und anwendbares Recht
- Auf Verträge mit ReMarkt findet niederländisches Recht Anwendung.
- Für einen Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich lässt diese Rechtswahl den zwingenden Verbraucherschutz Österreichs unberührt. Der Verbraucher behält alle Rechte, von denen nach dem anwendbaren Recht nicht vertraglich abgewichen werden darf.
- ReMarkt und der Kunde versuchen zunächst, eine Streitigkeit einvernehmlich gemäß dem Beschwerdeverfahren aus Artikel 23 zu lösen.
- ReMarkt ist Mitglied bei WebwinkelKeur. Gelangen ein Verbraucher und ReMarkt zu keiner Lösung, kann der Verbraucher die Streitigkeit über die Mitgliederseite von ReMarkt bei WebwinkelKeur anmelden.
- Ein Verbraucher in Österreich kann bei einer grenzüberschreitenden Streitigkeit kostenlos Informationen und Hilfe beim Europäischen Verbraucherzentrum in seinem Wohnsitzland anfordern. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://www.eccnet.eu/ecc-network.
- Führt die Vermittlung durch WebwinkelKeur nicht zu einer Lösung, kann die Streitigkeit gemäß der Verfahrensordnung von DigiDispuut der Stichting DigiDispuut vorgelegt werden. DigiDispuut kann eine verbindliche Entscheidung treffen, wenn die Voraussetzungen für die Behandlung erfüllt sind.
- Die Einschaltung von DigiDispuut kann mit Kosten verbunden sein. Die aktuellen Bedingungen und Kosten sind im Streitbeilegungsverfahren von WebwinkelKeur und in der Verfahrensordnung von DigiDispuut aufgeführt.
- Eine Streitigkeit kann außerdem dem nach den anwendbaren Zuständigkeitsregeln zuständigen Gericht vorgelegt werden. Der Verbraucher behält den Zugang zu dem Gericht, das ihm das zwingende Recht Österreichs bietet. ReMarkt kann einen Verbraucher durch diese Bedingungen nicht verpflichten, auf ein gesetzlich zuständiges Gericht zu verzichten.
- Auf geschäftliche Verträge findet das UN-Kaufrecht (CISG) keine Anwendung. Streitigkeiten mit Geschäftskunden werden dem zuständigen Gericht in dem Gerichtsbezirk vorgelegt, in dem ReMarkt seinen Sitz hat, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Artikel 25 – Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt liegt vor, wenn ReMarkt eine Verpflichtung aufgrund eines Umstands, der ReMarkt nicht zugerechnet werden kann, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen kann.
- Unter höhere Gewalt können unter anderem fallen:
- Brand, Überschwemmung oder eine andere Naturkatastrophe;
- Krieg, Terrorismus oder schwere gesellschaftliche Unruhen;
- behördliche Maßnahmen, die die Erfüllung des Vertrags verhindern;
- großflächiger Ausfall von Energie-, Internet- oder Kommunikationsnetzen;
- ein Cyberangriff, der trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht verhindert werden konnte;
- allgemeine Streiks oder außergewöhnliche Störungen des Transports.
- Ein Umstand gilt nur dann als höhere Gewalt, wenn er außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von ReMarkt liegt und seine Folgen vernünftigerweise nicht verhindert oder begrenzt werden konnten.
- ReMarkt informiert den Kunden so schnell wie möglich über die Situation höherer Gewalt, die Folgen für den Vertrag und, soweit möglich, die voraussichtliche Dauer.
- Während der Situation höherer Gewalt werden die betroffenen Verpflichtungen ausschließlich insoweit und solange ausgesetzt, wie die Erfüllung vernünftigerweise nicht möglich ist.
- ReMarkt ergreift angemessene Maßnahmen, um die Folgen der Situation höherer Gewalt zu begrenzen und die Erfüllung des Vertrags so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
- Ist die Erfüllung dauerhaft unmöglich, dürfen ReMarkt und der Kunde den betroffenen Teil des Vertrags beenden. Beträge, die sich auf nicht gelieferte Produkte oder Dienstleistungen beziehen, werden zurückerstattet.
- Ein Verbraucher behält bei Verzögerung oder Nichtlieferung die gesetzlichen Rechte auf Erfüllung, Vertragsauflösung und Rückerstattung. Eine Berufung auf höhere Gewalt schränkt diese gesetzlichen Rechte nicht ein.
- ReMarkt ist nicht zum Schadenersatz verpflichtet, soweit die Nichterfüllung infolge höherer Gewalt nach dem Gesetz ReMarkt nicht zugerechnet werden kann.
Artikel 26 – Änderung und Gültigkeit der Bedingungen
- Auf einen Vertrag findet die Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, die dem Kunden vor oder bei Abschluss dieses Vertrags zur Verfügung gestellt wurde.
- ReMarkt darf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Eine geänderte Fassung gilt ausschließlich für Verträge, die nach dem Inkrafttreten der Änderung geschlossen werden.
- Eine Änderung findet auf einen bestehenden Vertrag nur Anwendung, wenn ReMarkt und der Kunde dies ausdrücklich vereinbaren und die Änderung nicht gegen zwingendes Recht verstößt.
- Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf der Website veröffentlicht und kann vom Kunden gespeichert und heruntergeladen werden.
- Bei jeder Fassung wird das Datum angegeben, an dem sie in Kraft tritt.
